FAQ
FAQ zum Auslandsstudium
Sie haben die Möglichkeit, in jedem Studienabschnitt bis zu 12 Monate an dem Erasmus-Auslandsprogramm teilzunehmen, d.h. wenn Sie beispielsweise 12 Monate im Bachelor im Ausland verbracht haben, dürfen Sie sich für weitere 12 Monate in Ihrem Masterabschnitt bewerben.
Wenn Sie zum Ende des Semesters in Essen keine Klausuren schreiben möchten, dann können Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester einlegen. Das müssen Sie mit einem entsprechenden Formular beim Einschreibewesen beantragen und dort die Zusage der Uni beifügen. Dann fallen die Semestergebühren weg und Sie zahlen lediglich den geringen Studierendenschaftsbeitrag vom ASTA.
Wenn Sie Klausuren mitschreiben möchten, müssen Sie eingeschrieben bleiben und den vollen Beitrag bezahlen. Sofern Sie das NRW-Ticket nutzen, relativiert der Betrag sich ja aber wieder.
Sie müssen sich also entweder ordentlich zurück melden oder ein Urlaubssemester einlegen. Auf keinen Fall nicht handeln, dann werden Sie automatisch exmatrikuliert. Das Urlaubssemester kann auch wieder nachträglich rückgängig gemacht und in eine ordentliche Einschreibung umgewandelt werden. Falls Sie sich also bzgl. der Klausuren noch nicht sicher sind, sollten Sie erstmal ein Urlaubssemester beantragen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Für weitere Informationen dazu kontaktieren Sie bitte das Einschreibewesen.
Hinweis: Informationen zum Auslandsstudium wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und nach Möglichkeit jeweils aktuellen Entwicklungen angepasst. Für die Richtigkeit und Aktualität kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und eine diesbezügliche Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Alle notwendigen einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie in der Präsentation „Studieren im Ausland“ unter https://www.iwb.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/auslandsstudium
Deutsch oder Englisch
Es reichen einfache Kopien.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung adressiert an Prof. Clausen in Papierform und per E-Mail als PDF im Sekretariat ein. Wenn es sich um eine Bewerbung für ein Erasmus-Land (Norwegen oder Portugal) handelt, laden Sie bitte zusätzlich Ihre Angaben im zentralen Portal (https://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_bewerbung.php) hoch. Für Australien gibt es kein zusätzliches Portal!
Ja, dürfen Sie. Bitte sagen Sie aber schnellstmöglich Bescheid, falls Sie von einer anderen Universität eine Zusage erhalten haben, sodass der Platz dann anderweitig vergeben werden kann.
Ja, dürfen Sie.
Ja, Sie können die Bewerbung für Ihre Wunschuniversität einreichen. An unserem Lehrstuhl haben wir Kooperationen mit Universitäten in Norwegen und Portugal (Erasmus) sowie Australien. Grundsätzlich können Sie sich die Partneruniversität selbst aussuchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für Portugal ausreichend Portugiesisch- und für Norwegen und Australien ausreichende Englischkenntnisse nachweisen müssen.
Die Auswahl für ein Auslandssemester hängt von unterschiedlichen Kriterien ab, die Bachelornote bzw. der aktuelle Notendurchschnitt ist eines davon.
Die NHH Bergen akzeptiert prinzipiell nur Studierende, die von den Partneruniversitäten nominiert werden.
Wenn Sie Auslands-BAföG beziehen, fallen Studiengebühren an, von denen Ihnen bis zu 4.600 € zurückgezahlt werden. In diesem Fall können Sie sicher nach Australien gehen.
Wenn Sie kein Auslands-BAföG beziehen, sind Sie auf die Auswahl im Bewerbungsverfahren angewiesen, da die Programmplätze begrenzt sind. Im Falle einer Zusage würden die Studiengebühren durch die Universitätskooperation zwischen der UDE und Griffith wegfallen.
Nein, als Programmstudent erhalten Sie sozusagen das Komplettpaket, sodass, abgesehen von Ihren privaten Lebensunterhaltskosten, keine weiteren Kosten für die Universität anfallen.
Sobald Sie Ihre Zusage erhalten, müssen Sie den DAAD-Test ablegen, er ist aber nicht Bestandteil der Bewerbung. Falls Sie schon ähnliche Zertifikate wie TOEFL oder IELTS besitzen, die nicht älter als 2 Jahre sind, können Sie diese natürlich gerne Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum DAAD-Test bitte an das Akademische Auslandsamt (AAA) oder an das Institut für Optionale Studien (IOS) der Universität Duisburg-Essen.
Sie müssen mindestens das Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreichen. Dies gilt sowohl für Bachelor- als auch Masterstudierende aller Studiengänge.
Bitte informieren Sie sich dazu bei den Verantwortlichen des Akademischen Auslandsamtes.
Ja, die Kooperation mit der Griffith University ist offen für alle Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften am Campus Essen.
Ja, bitte bereiten Sie sich darauf vor, Fragen auf Englisch beantworten zu können.
Unter https://degrees.griffith.edu.au/Program/1288/Courses/International können Sie das Jahr und das Trimester angeben, in dem Sie in Griffith studieren möchten und Ihnen werden die angebotenen Kurse angezeigt.
Ja.
Zuständig für das Auslands-BAföG für Australien ist das Studierendenwerk Marburg. Generell gilt, dass man mindestens 6 Monate vor dem geplanten Austausch den entsprechenden Antrag stellen sollte, auch falls zu diesem Zeitpunkt die Zusage noch nicht vorliegen sollte. Diese kann später nachgereicht werden.
Nachdem Sie Ihre Zusage erhalten haben, stellen wir Ihnen eine solche Liste zur Verfügung (keine Garantie auf Vollständigkeit). Die Anrechnung erfolgt in der Regel problemlos. Zusätzlich zu den in der Liste aufgeführten Fächern können Sie beim jeweiligen Professor des hiesigen Modules anfragen, ob weitere Fächer anerkannt werden können. In jedem Fall sollten Sie dies vor dem Abflug klären. Bitte beachten Sie, dass die meisten Kurse in Griffith und in Norwegen 10 bzw. 7,5 Credits haben, Sie hier jedoch nur 6 Credits (ECTS) angerechnet bekommen.
Sie müssen erstmals mit den zuständigen Professoren in Kontakt treten, wenn Sie eine Zusage vom Lehrstuhl bzw. der Uni im Ausland haben. Bitte beachten Sie, dass das Akademische Auslandsamt in Bezug auf die Learning Agreements für ERAMUS eine Änderung eingeführt hat: Von nun an müssen alle unterzeichneten Learning Agreements vor Abreise an die Partneruni (das betrifft an unserem Lehrstuhl Norwegen und Portugal) weitergeleitet werden. Das Learning Agreement wird dann ebenfalls von der Partneruni unterzeichnet und nach Essen zurück gesendet.
Ja, eine Änderung ist innerhalb des ersten Monats noch möglich. Sie verfahren genau so, wie bei dem ersten Antrag. Der einzige Unterschied: Sie tragen lediglich die neu gewählten Kurse ins Learning Agreement ein. Ebenso fügen Sie die Modulbeschreibungen nebst Links zu diesen Beschreibungen bei. Den Antrag senden Sie zwecks Vorabprüfung per Mail an den Koordinator (Prof. Clausen).
Dies gilt nur für den Bachelor.
Leider steht die Universitätskooperation mit Griffith nur den Studierenden der Wirtschaftswissenschaften am Campus Essen zur Verfügung.
Generell können Sie auch bei anderen Fakultäten, die Kooperationen im gewünschten Land haben, anfragen, ob fachfremde Austauschplätze verfügbar sind. Unter https://unidue.moveon4.de/publisher/1/deu und https://www.uni-due.de/imperia/md/content/international/cooperations.pdf finden Sie alle Kooperationen der UDE mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern. Auch innerhalb der Fakultät stehen Ihnen die Ansprechpartner der weiteren Fachdiziplinen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenden Sie sich dazu bitte an das Akademische Auslandsamt.
Dies wird von meinem Lehrstuhl nicht unterstützt, da Sinn und Zweck des internationalen Austausches die konkrete Studienerfahrung im Ausland ist. Dazu gehören der Besuch der entsprechenden Veranstaltungen vor Ort mit den entsprechenden Lehrinhalten und der Kontakt mit dortigen Lehrenden und Studierenden. Die Anfertigung einer Abschlussarbeit im Ausland ist mit diesen Zielen nicht vereinbar. Unabhängig davon wäre die Betreuungssituation sehr erschwert. Aller Erfahrung nach würde ein Betreuer an der Heimathochschule das Thema der Abschlussarbeit stellen.
Prinzipiell können Leistungen aus dem Ausland in zwei verschiedenen Formen anerkannt werden:
- Anrechnung auf konkretes Fachmodul: Bei inhaltlicher Gleichwertigkeit (Inhalt, Umfang, Dauer) bzw. nach „Lissabon“ bei nicht wesentlicher Ungleichheit Anrechnung auf konkrete Veranstaltungen im hiesigen Studiengang. Ansprechpartner hierfür ist der Modulfachverantwortliche. Bitte lassen Sie von diesem nur Module prüfen, die laut Prüfungsordnung zu Ihrem Studiengang gehören.
- Modul Auslandsstudium im Wahlpflichtbereich: maximal 18 ECTS (siehe PO), d. h. bis zu drei Prüfungsleistungen können in diesem Modul angerechnet werden. Ansprechpartner hierfür ist der jeweilige Auslandsmodulverantwortliche Ihres Studiengangs (siehe dazu Modulhandbücher der jeweiligen Studiengänge). Auslandsmodulverantwortlicher für die Studiengänge VWL Bachelor und VWL Master ist jeweils Prof. Clausen. Ansprechpartner für erste Informationen über die Anrechnung ist der wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl IWB Herr MSc Alexander Schlösser.
- Vor Abreise sollten Sie ein Learning Agreement ausfüllen, in das Sie alle gewünschten Anerkennungen eintragen lassen. Dazu holen Sie von jedem Verantwortlichen (Modulverantwortlicher oder Auslandsmodulverantwortlicher, s. o.) die Bestätigung ein, dass Ihnen ein Fach für ein Modul in Essen oder das Auslandsmodul anerkannt werden kann. Bei Modulbeschreibungen, die nicht in der deutschen oder englischen Sprache erhältlich sind, bitte dem Antrag eine Übersetzung beifügen. Bei weiteren Fragen zu Anrechnung und Learning Agreements können Sie sich an Frau Belinda Tasche wenden.
- Bitte beachten Sie, dass dasselbe Fach aus dem Ausland hier durchaus für ein Modul eines Studiengangs, aber für das Auslandsmodul eines anderen Studiengangs angerechnet werden kann.
- Neue Regelung: Einmalig 3 ECTS für den E1-Bereich: Studierende, die während eines Auslandsaufenthalts eine Prüfung in einer Fremdsprache abgelegt haben, erhalten mit der fachlichen Anrechnung zusätzlich, aber nur einmalig während des Studiums, für den E-Bereich 3 ECTS. Der Fachvertreter, der über die Anrechnung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistung entscheidet, soll in dem Anrechnungsformular einen entsprechenden Hinweis für den Bereich Prüfungswesen notieren, damit die Anrechnung von dort aus umgesetzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich keine Kurse aus dem Ausland anrechnen lassen können, die Sie hier schon belegt haben.
- Anrechnung auf konkretes Fachmodul: Bei inhaltlicher Gleichwertigkeit (Inhalt, Umfang, Dauer) bzw. nach „Lissabon“ bei nicht wesentlicher Ungleichheit Anrechnung auf konkrete Veranstaltungen im hiesigen Studiengang. Ansprechpartner hierfür ist der Modulfachverantwortliche. Bitte lassen Sie von diesem nur Module prüfen, die laut Prüfungsordnung zu Ihrem Studiengang gehören.